Welche Form der Altersvorsorge ist optimal?
Dass eine private Altersvorsorge aufgrund der momentanen und auch zukünftig zu erwartenden Situation rund um die gesetzliche Rente immer wichtiger wird, ist mittlerweile jedem klar, der im Alter nicht jeden Cent umdrehen möchte, sondern sich auch etwas gönnen will, vor allem was lang ersehnte Wünsche und Träume angeht, die man so für die Zeit nach dem Berufsleben hat. Um sich einen sorgenfreien Lebensstandard leisten zu können, muss man also eine private Altersvorsorge abschliessen, die es in vielen verschiedenen Formen gibt.
Um herauszufinden, welche Variante der Altersvorsorge für eine die beste ist, muss man erstmal die verschiedenen Möglichkeiten kennenlernen. Attraktive Formen sind da zum Beispiel die staatlich geförderten Produkte, bei denen der Staat die Notwendigkeit der privaten Vorsorge eingesehen hat und daher versucht, jeden einzelnen dabei zu unterstützen. Von den unterstützten Varianten ist hier eindeutig die Riester Rente hervorzuheben.
Die Riester Rente als staatliches Geschenk für das Alter
Die Riester Rente hat ihren Namen von dem damaligen Minister für Arbeit Walter Riester erhalten, der mit beteiligt war an der Schöpfung dieser Form der Altersvorsorge. Im Rahmen der Riester rente erhält man zur eigenen Sparleistung noch eine staatliche Zulage, das oft als Geschenk des Staates bezeichnet wird. Ein geschenk ist es allerdings nicht ganz, denn man hat eine Gegenleistung in Form eines eigenen Sparbeitrags zu erbringen. Wenn man einen Beitrag in Höhe von mindestens 4 % seines Vorjahreseinkommens selber in den Vertrag einzahlt, bekommt man die volle Zulage in den laufenden Vertrag eingezahlt. Diese maximale Zulage beträgt 154,00 € für jeden Sparer sowie 185,00 € für jedes Kind, für das der Versicherungsnehmer kindergeldberechtigt ist. Kinder, die erst im jahr 2008 auf die Welt gekommen sind, bringen sogar eine zusätzliche Zulage von 300,00 € pro Jahr. zahlt man weniger als diese 4 % in den Vertrag ein, wird diese Zulage anteilig gekürzt. Da sich die maximale Zulage an der Relation der Sparbeiträge zum Einkommen orientiert, rentiert sich die Riester Rente besonders für geringverdiener und wegen der Kinderzulage natürlich auch für kinderreiche Familien. Allerdings können auch Besserverdiener von den Zulagen profitieren, denn geschenktes Geld nimmt man doch gerne an.
Allerdings ist nur ein bestimmter Kreis förderungsberechtigt, nämlcih all diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören beispielsweise Angestellte, Zivil- und Wehrdienstleistende und Arbeitslosengeldempfänger, Selbständige dagegen sind nicht berechtigt, im Sinne der Riester Rente Förderungen zu empfangen. Da der Staat die zusätzliche Rente eines jeden fördern möchte, hat er gewisse Auflagen und Bedingungen eingerichtet, damit das Geld wirklich nur der Rente zufliesst. So darf die Riester Rente nicht verschenkt, übertragen und beliehen werden. Die Auszahlung des Vertragsguthabens darf nur nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen und dann auch nur als lebenslange, monatliche Rente und nicht als einmalige Gesamtauszahlung. |